Logistik-Ratgeber

Gefahrgüter

Nicht alle Produkte und Waren dürfen ohne weiteres versendet werden. Insbesondere, bei Gegenständen, die als Gefahrgüter klassifiziert werden, gibt es einige Einschränkungen und Dinge zu beachten. In diesem Text erklärt Sendify, wie die gefährlichen Stoffe klassifiziert werden und was man bei so einem Versand berücksichtigen muss. Folgen Sie unseren Tipps, erfahren Sie mehr über einen schnellen und sicheren Versand und bleiben Sie auf dem Laufenden!

Versand von Gefahrgütern
Gefahrengüter versenden

Was sind Gefahrgüter?

Nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) wird „Gefahrgut“ für Stoffe und Gegenstände definiert, wenn diese: “auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und Sachen ausgehen können.”

Diese “Gefahr” für Tier, Mensch sowie für die Umwelt geht von vielen verschiedenen Stoffen aus. Deswegen wurde für gefährliche Güter eine spezielle Klassifikation der Vereinten Nationen festgelegt. Alle Gefahrstoffe werden klassifiziert und dadurch bekommen diese eine bestimmte Kennzeichnung.

Aber wo finde ich die UN-Nummer? Diese ist manchmal auf dem Gut selbst zu finden – die UN-Nummer muss aber nicht unbedingt dort sein. Die einzig zuverlässige Quelle ist das Sicherheitsdatenblatt. Dort kann man die Nummer im Abschnitt Transport finden.

Gefahrengutklassen

Welche Gefahrgutklassen gibt es?

Es gibt 9 verschiedene Gefahrgutklassen mit Unterklassen, die separat gekennzeichnet werden. Für deren Transport müssen bestimmte Regelungen und Vorsichtsmaßnahmen eingehalten werden. Sendify zeigt Ihnen, welche Gefahrgutklassen es gibt und welche Beispiele für Gefahrgut sich in der Klasse befinden.

Gefahrgut Klasse 1 – Explosivstoffe

In dieser Klasse befinden sich Explosivstoffe und Gegenstände, die Explosivstoffe enthalten. Die Gefahrgut Klasse 1 ist in weitere Unterklassen unterteilt. Diese hängen von der Empfindlichkeit beim Transport sowie den Auswirkungen bei einer Explosion ab.

Beispiele für Gefahrgut dieser Klasse: TNT, Airbags

Gefahrgut Klasse 2 – Gase

In dieser Klasse werden verschiedene Gase zusammengefasst. Es wird unterschieden:

  • Klasse 2.1: Brennbare Gase
  • Klasse 2.2: Nicht brennbare Gase
  • Klasse 2.3: Giftige Gase

Beispiele für Gefahrgut dieser Klasse: Helium, Neon, Stickstoff

Gefahrgut Klasse 3 – Entzündbare flüssige Stoffe

Entzündlich oder entzündbar sind alle Stoffe, die bereits bei relativ geringer Hitzeeinwirkung Feuer fangen, also einen niedriger Flammpunkt haben.

Beispiele für Gefahrgut dieser Klasse: Benzin, Diesel, Heizöl, Alkohol

Gefahrgut Klasse 4 – Entzündbare feste Stoffe

Die Gefahrgut Klasse 4 ist in drei Unterklassen unterteilt:

  • Klasse 4.1: Entzündbare feste Stoffe
  • Klasse 4.2: Selbstentzündliche Stoffe
  • Klasse 4.3: Stoffe, die mit Wasser entzündliche Gase bilden

Beispiele für Gefahrgut der Klasse: Aluminiumpulver, Kalziumkarbid, Phosphor

Gefahrgut Klasse 5 – Entzündend wirkende / Brandfördernde Stoffe

In der Gefahrgutklasse 5 gibt es zwei Unterklassen:

  • Klasse 5.1 Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
  • Klasse 5.2 Organische Peroxide

Beispiele für Gefahrgut der Klasse: Sauerstoff, Vernetzer aus der Gummiindustrie

Gefahrgut Klasse 6 – Giftige Stoffe

In der Klasse 6 gibt es zwei Unterklassen:

  • Klasse 6.1 Giftige Stoffe
  • Klasse 6.2 Ansteckungsgefährliche Stoffe

Beispiele für Gefahrgut der Klasse: Mittel zur Schädlingsbekämpfung, Krankenhausabfälle

Gefahrgut Klasse 7 – Radioaktive Stoffe

In diese Gruppe gehören alle Stoffe, die radioaktive, also spontan ionisierende Strahlung aussenden.

Beispiele für Gefahrgut der Klasse: Ausgediente Brennstäbe, medizinische Medikamente und Geräte

Gefahrgut Klasse 8 – Ätzende Stoffe

Stoffe dieser Klasse sind aufgrund ihres sauren oder basischen pH-Wertes ätzend.

Beispiele für Gefahrgut der Klasse: Schwefelsäure

Gefahrgut Klasse 9 – Weitere gefährliche Stoffe und Gegenstände

In dieser “Auffangklasse” befinden sich Gefahrstoffe, die keiner anderen Kategorie zugeordnet werden können.

Beispiele für Gefahrgut der Klasse: Asbest, Lithium Batterien

Gefahrstoffe transportieren

Wann ist ein Gefahrstoff ein Gefahrgut?

Gefahrstoff und Gefahrgut sind grundsätzlich nicht dasselbe! Gefahrstoffe sind Stoffe, die bei Verwendung oder Lagerung eine Gefahr darstellen. Rechtliche Grundlagen bilden die Gefahrstoffverordnung und das Wasserhaushaltsgesetz im weiteren Sinne.

Gegenstände oder Stoffe, die beim Transport ein besonderes Risiko darstellen, werden als Gefahrgut eingestuft. Konkret bedeutet dies, dass insbesondere bei einem (Verkehrs-)Unfall beispielsweise von Stoffen oder Gegenständen eine weitere Gefahr ausgeht, da sie leicht entzündlich sind oder unter Druck stehen. Die rechtliche Basis bilden hier die Gefahrgutverordnungen der jeweiligen Verkehrsträger.

Bemerkung: Von Gefahrgut spricht man nur im Zusammenhang mit der Beförderung auf öffentlichen Verkehrswegen. Auf geschlossenen Betriebsgeländen unterliegen transportierte Gefahrgüter keinen Gefahrgutvorschriften.

Transportregeln von Gefahrgütern

Regelungen zum Transport von Gefahrgütern

Die Protokolle und Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter sind nach Transportarten unterteilt. Es gibt Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter auf Straße, Schiene, Luft, See oder Binnenwasserstraßen. Diese gelten international, innerhalb der EU und weltweit. Allein das Abkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) wird in mehr als 50 Ländern anerkannt.

Neben internationalen Regelungen gibt es nationale Sonderregelungen, die auf den jeweiligen Landesgesetzen basieren, so z.B. in Deutschland in der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) verankert sind. Beispielsweise zum Transport von Gefahrgütern auf der Donau.

Jeder Verkehrsträger hat sein eigenes Gefahrgutrecht:

  • Gefahrgut Straße: Internationales Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)
  • Gefahrgut Binnenschifffahrt: Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN)
  • Gefahrgut Schiene: Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID)
  • Gefahrgut Luftfracht: Internationale IATA Dangerous Goods Declaration
  • Gefahrgut Seeschifffahrt: Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (IMDG)

In welchen Mengen werden Gefahrgüter transportiert?

Je nach Menge des transportierten Gefahrgutes und der UN-Nummer können besondere Erleichterungen gelten. Zum Beispiel die Regelungen für die begrenzte Menge, die 1000-Punkte Regel, Freistellungen oder Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen.

Ob und welche Sonderbestimmungen und Vereinfachungen im Einzelfall gelten, können Sie grundsätzlich den entsprechenden Tabellen der Gesetzestexte von ADR, ADN, RID, IMDG oder IATA entnehmen. Vorsicht bei der eigenen Interpretation: Wirkliche Rechtssicherheit ist nur durch erfahrene Gefahrgutbeauftragte zu erreichen. In vielen Fällen ist die Bestellung eines Gefahrstoffbeauftragten sogar Pflicht!

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