Logistikratgeber

Zollabfertigung

Logistikprozesse sollten immer verständlich sein. Deswegen haben wir alle notwendigen Informationen zur Zollabfertigung Ihrer Waren in einem Artikel zusammengefasst. Insbesondere informieren wir über Ausfuhranmeldungen, sowie den allgemeinen Zollablauf. Erfahren Sie mehr über die Versandabwicklung Ihrer Waren sowie über die Vorschriften des Zolls.

Internationaler Paketversand: Zollverfahren bei Sendify erklärt. Versand Schweiz.
Zollabfertigung bei Sendify erklärt

Was ist eine Zollabfertigung?

Wenn Waren in die Europäische Union eingeführt werden oder sie verlassen, müssen sie sich einer zoll- und steuerrechtlichen Behandlung unterziehen. Dies wird auch Zollabfertigung genannt. Waren zu verzollen bedeutet, dass sie zoll- und steuerrechtlich in den freien Warenverkehr überführt werden. Dies ist nach der Zollabfertigung erreicht.

Um die Zollabfertigung einzuleiten, muss eine Voranmeldung in schriftlicher oder mündlicher Form eingereicht werden. Es gibt verschiedene Formen der Zollanmeldung, unter anderem die Ausfuhranmeldung. Diese ist bei Warenversand in Länder außerhalb der EU und bei einem Warenwert von über 1.000 Euro nötig. Seit Juli 2009 dürfen Ausfuhrerklärungen nur noch elektronisch eingereicht werden.

Tipp für Unternehmen, die regelmäßig Ausfuhranmeldungen beantragen:

Unternehmen, die regelmäßig Waren außerhalb der EU exportieren, können “zugelassene Ausführer” werden. Um zugelassener Ausführer zu werden, muss das Unternehmen bei dem jeweilig zuständigen Zollamt einen Antrag stellen, und festgelegte Kriterien erfüllen. Das Hauptzollamt prüft in regelmäßigen Abständen, ob das Unternehmen weiterhin diese Kriterien erfüllt und die Bewilligung eingehalten hat.

Zugelassene Ausführer können vereinfachte Zollanmeldungen beantragen, was zu einfacheren Ausfuhrverfahren und dem Entfallen der Gestellung bei der Ausfuhrzollstelle führt. Außerdem, können Sie das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) selbst ausdrucken. Es entfallen ansonsten notwendige Unterschriften und Siegel.

Zollverfahren bei Sendify erkärt

Abwicklung des Zollverfahren: Export

Die Deklaration Ihrer Waren ist an die zuständige Ausfuhrzollstelle zu richten, wo die Ware aufgegeben wird. Dort werden die Waren geprüft und ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD) erstellt. Dieses Dokument muss Ihre Waren bis zur Ausgangszollstelle an der Außengrenze der Europäischen Union begleiten. Für den Versand der Waren in ein Land außerhalb der EU brauchen Sie des weiteren eine vollständig ausgefüllte Zollinhaltserklärung (CN-22 oder CN-23, je nach Güterart). Dazu brauchen Sie noch eine Ausfuhranmeldung, wenn der Rechnungswert der Sendung über 1.000 € beträgt oder das Gewicht der Sendung 1.000 kg überschreitet.

Ausfuhranmeldung beantragen

Alle Ausfuhranmeldungen innerhalb der Europäischen Union dürfen nur noch elektronisch abgegeben werden. Für die Abwicklung dieses Verfahrens müssen sie das “Automated Export System” (AES) System der EU nutzen. In Deutschland heißt diese Plattform ATLAS-Ausfuhr.

Je nach Menge der ausgeführten Waren gibt es verschiedene Möglichkeiten, Ausfuhranmeldungen für den gewerblichen Versand abzugeben:

  1. Nutzen Sie dafür die vom Zoll bereitgestellte digitale Ausfuhranmeldung IAA-Plus
  2. Melden Sie sich direkt auf der Seite des Zolls an
  3. Beauftragen Sie einen gewerblichen Zollagenten mit der gesamten Dokumentenabwicklung.

Für Waren mit Wert von 1.000 € – 3.000 € können Ausfuhranmeldungen direkt an den Ausgangszoll gesendet werden. Anschließend bestätigt die Ausgangszollstelle den Abgang der Waren aus dem Zollgebiet der EU. Somit gilt das Verfahren als abgeschlossen. Als Nachweis für die Umsatzsteuerrückerstattung können Exporteure sich das Ausgangsformular von der Ausfuhrzollstelle ausstellen lassen.

Was benötige ich für eine Ausfuhranmeldung?

  • Rechnung mit Warentarifnummer/n (8-stellige Zolltarifnummer)

  • Warenwert

  • EORI-Nummer vom Versender sowie Ausführer

  • Packliste mit genauem Brutto- und Nettogewicht sowie Packstückanzahl

Was ist eine EORI-Nummer?

Für den Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union ist eine EORI-Nummer (ehemalig Zollnummer) erforderlich. Sie dient der Identifizierung von Handelspartnern. Die EORI-Nummer kann bis zu 17 Zeichen lang sein und beginnt mit dem Ländercode des ausstellenden Mitgliedstaats. Ohne diese ist keine zollamtliche Abfertigung möglich. Sie dient der Exportkontrolle und ist für genehmigungspflichtige Importe und Exporte zwingend erforderlich.

Wie beantrage ich eine EORI-Nummer?

Eine EORI-Nummer können Sie nur beim deutschen Zoll beantragen. Die Nummer ist kostenfrei zu erstellen und kann über folgendes Formular der Generalzolldirektion beantragt werden: Antrag EORI-Nummern. Die Beantragung dauert ca. 3–4 Wochen.

Wie prüfe ich eine EORI-Nummer?

Auf der Seite der Europäischen Kommission finden Sie einen Validator für EORI-Nummern. Die Überprüfung der EORI-Nummer wird auf alle Länder der Europäischen Union angewandt.

Zollgebühren

Zollgebühren: Import

Zollgebühren sind steuerliche Abgaben, die auf alle Produkte aus Nicht-EU-Ländern erhoben werden. Diese Gebühren richten sich nicht nach dem Land oder der Person, die das Paket verschickt oder bestellt hat, sondern nur nach dem bestellten Artikel und dessen Wert. Die Zollgebühren sollen mögliche Vorteile, die durch wegfallende Steuern aus anderen Ländern entstehen können, ausgleichen.

Warenwert: bis zu 22 €

Bei einem Warenwert von bis zu 22 € sind keine Steuern zu zahlen.

Unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers sind alle Sendungen von Waren, deren Gesamtwert nicht höher ist als EUR 22, einfuhrabgabefrei. [..] Maßgebend für die Feststellung der Wertgrenze [..] ist der Rechnungsendpreis, Hinzurechnungen oder Abzüge finden nicht statt. Das heißt, dass z.B. Portokosten einbezogen werden, wenn Sie im Rechnungspreis enthalten sind.

Quelle: Artikel 27 der Verordnung (EWG) 918/83

Warenwert: über 22 € bis 150 €

Sollte der Warenwert 22 € übersteigen, ist Mehrwertsteuer auf den Warenwert zu entrichten. Sofern sich der Warenwert unterhalb 150 € befindet, ist die Ware zollfrei.

Als „Waren mit geringem Wert“ […] gelten Waren, deren Gesamtwert je Sendung EUR 150 nicht übersteigt.

Quelle: Artikel 23 der Verordnung (EG) 1186/2009

Warenwert: über 150 €

Übersteigt der Wert der Waren 150 €, so sind die Waren nicht mehr zollfrei. Neben der Mehrwertsteuer ist noch zusätzlich ein prozentualer Zollsatz auf den Wert des Kaufpreises (inkl. den Versandkosten) zu bezahlen. Die Tarife variieren je nach Produkt. Allerdings sind nicht alle Produkte zollpflichtig und viele sind davon befreit.

Mehrwertsteuer

Beim Warenimport wird die gültige Mehrwertsteuer auf den Gesamtkaufpreis berechnet. Bei Überschreitung der Wertgrenze von 22 € kommen Versand-/Versicherungskosten zum Warenwert hinzu.

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