Logistik-Ratgeber

Der Brexit und seine Folgen

Mit dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union gibt es viele Veränderungen beim Versand in das Vereinigte Königreich. Unter anderem gehört Großbritannien nicht mehr zur EU-Zollunion. Daher gelten nun alle nach EU-Recht vorgeschriebenen Zollverfahren für aus dem Vereinigten Königreich importierte Waren. Auch das Versenden von Paketen ist teurer geworden und nimmt mehr Zeit in Anspruch. Erfahren Sie in diesem Text alles Wissenswerte über Brexit-Tarife, neue Importzölle, Versandzeiten und Vorschriften.

Ab dem 01. Januar 2022 tritt das neue Gesetz “Border Operating Model” (BOM) in Kraft. Damit sind seit dem 1. Januar 2022 für sämtliche Einfuhren aus der Europäischen Union nach Großbritannien vollständige Zollanmeldungen und Zollkontrollen zum Zeitpunkt der Einfuhr obligatorisch. Aufgrund allgemeiner Änderungen für den Export nach Großbritannien kann es zu Abweichungen von den üblichen Lieferzeiten kommen, hauptsächlich aufgrund von Verzögerungen bei der Zollabfertigung. Es gibt auch zahlreiche Einschränkungen und Bestimmungen für den Warenversand aus sowie nach Großbritannien. Wir stellen Ihnen hier alle Regelungen und Änderungen ausführlich dar.

Sendungen nach Brexit
Neue Brexit Regeln

Was ist neu?

Neues Mehrwertsteuersystem

Einer der Hauptstreitpunkte in den Verhandlungen war die Mehrwertsteuergesetzgebung. Durch seinen Ausritt profitiert Großbritannien nicht mehr vom EU-System der Mehrwertsteuerrückerstattung.

Die Methode der Mehrwertsteuerrückerstattung variiert je nach Warenwert. Bei Bestellungen unter 135 £ wird der Abholort vom Importstandort zum Verkaufsstandort verlegt. Das bedeutet, dass sich deutsche Online-Händler bei der britischen Steuerbehörde HRMC („General Revenue and Customs Service“) registrieren müssen, bei der sie eine britische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erhalten. Über diese Nummer werden dann die Steuern korrekt abgerechnet.

Wenn der Warenwert 135 £ übersteigt, ist die Situation etwas unklar. In diesem Fall müssen Käufer und Verkäufer vereinbaren, wer die Steuer zahlen soll. Es gelten die vereinbarten Incoterms.

Neu angepasste Zollformulare

Welche Zolldokumente benötigen Sie jetzt beim Versand nach Großbritannien? Durch den Brexit ist Großbritannien kein EU-Land mehr. Der freie Warenverkehr endet somit und das bedeutet, dass Sie die richtigen Zollformulare korrekt ausfüllen müssen. Dies müssen Sie rechtzeitig machen, sonst kann es zu Problemen bei der Zustellung Ihres Pakets führen.

Je nach Art der Sendung müssen Sie die Zollinhaltserklärung CN22 oder CN23, eine Handelsrechnung und ein Ursprungszeugnis beilegen.

Zollrelevante Papiere

Zollrelevante Papiere für Versand nach UK

  • Zollinhaltserklärung CN22 und CN23

Bei Zollanmeldungen gibt es eine grundsätzliche Unterscheidung zwischen dem Formular CN22 und dem Formular CN23. Jedes Mal, wenn Sie ein Paket über einen Versanddienstleister (wie UPS oder DSV) nach Großbritannien senden, müssen Sie es beim Zoll anmelden. Das Formular CN22 reicht aus, wenn Ihr Paket weniger als 2 kg wiegt. Außerdem sollten Sie darauf achten, dass Ihr Paket den Wert von 25 € nicht überschreitet. Die CN23 Zollinhaltserklärung verwenden Sie hingegen, wenn Ihr Paket mehr als 2 kg wiegt und/oder den Wert von 25 € überschreitet.

  • Paketkarte CP71

Wenn die Zollanmeldung CN23 erforderlich ist, müssen Sie zusätzlich den sogenannten CP71-Paketanhänger anbringen. Die Paketkarte ist ein erforderliches Begleitdokument zum Formular CN23. Dieses Formular kommt mit der Zollinhaltserklärung CN23 in den transparenteren Außenumschlag Ihres Pakets. Dokument wird als Adresskarte verwendet. Wenn Sie verhindern möchten, dass der mit der Warenabwicklung beauftragte Dritte den Inhalt und Wert der Ware aus der Zollanmeldung CN23 ablesen kann, kleben Sie die Paketkarte CP71 bitte in einem durchsichtigen Umschlag gut sichtbar auf die Verpackung.

  • Ursprungserklärung (Declaration of Origin)

Die Ursprungserklärung (auch Ursprungszeugnis oder Certificate of Origin genannt) weist auf die Herkunft des Produkts hin und gibt Auskunft über das Herstellungsland des Produkts. Dies ist für Waren aus bestimmten Ländern außerhalb der EU erforderlich. So können Sie beispielsweise mit dem eUZTool der IHK einen digitalen Herkunftsnachweis generieren. Beim Versand nach Großbritannien ist ab einem Warenwert von 6.000 € ein ausgefülltes Ursprungszeugnis erforderlich. Wird dieser Wert überschritten, ist eine Registrierung im sogenannten REX-System erforderlich. Dazu ist das entsprechende Formular 0442 bei der zuständigen Hauptzollbehörde vorzulegen. Der Ursprungsnachweis ist für Sie essenziell, um von Präferenzzollsätzen profitieren zu können.

Erfahren Sie mehr darüber wie man eine Ursprungserklärung formuliert: Ursprungserklärung Beispiel

 

  • Zolltarifnummern

Beim Ausfüllen der Zollanmeldung sowie der Handelsrechnung müssen Sie die entsprechenden Tarifnummern angeben. Die Zollnummern sind 6-stellige Codes, die für den Versand in Länder außerhalb der EU benötigt werden. Sie dienen der Klassifizierung und Einordnung von Waren und erleichtern so die Arbeit des Zolls, da sich darüber die entsprechenden Abgaben und Steuern ableiten lassen.

  • Handelsrechnung

Für alle gewerblichen Sendungen in Nicht-EU-Länder ist eine Handelsrechnung erforderlich. Dies ist ein obligatorisches Zolldokument, das Auskunft über den Inhalt Ihres Pakets und andere Handelsabkommen gibt, z.B. von wem die Zollgebühren bezahlt werden. Ihre Lieferung enthält die Handelsrechnung in dreifacher Ausführung: für das Land, aus dem Sie versenden, in das Sie liefern, sowie für den Empfänger. Zwei dieser Formulare sind an der Außenseite des Pakets in einem Packlistenumschlag anzubringen, eines wird in das Paket gelegt.

Ein schneller, effizienter und reibungsloser internationaler Handel erfordert die Erstellung und Einreichung korrekter und vollständiger Handelsrechnungen bei den Zollbehörden. Fehler und Auslassungen können zu Verzögerungen beim Transport, zusätzlichen Kosten, Zurückhaltung oder Beschlagnahme von Produkten und den daraus resultierenden Folgen führen.

Was Sie beim Versand nach Großbritannien beachten sollten
Rechnungsangaben Brexit

Welche Angaben muss die Rechnung enthalten?

  • Vollständige Daten des Importeurs, wenn dieser nicht gleich dem Empfänger ist: Name, Anschrift, Telefon, E-Mail

  • Name und Anschrift des Versenders mit Telefon und E-Mail

  • EORI-Nummer von Versender, gewerblichem Exporteur in der EU und gewerblichem Importeur in Großbritannien

  • UK-VAT-Nummer bei Nutzung des Incoterm 18 (VAT Registration Scheme)

  • Name und Anschrift des Sendungsempfängers mit Telefon, E-Mail und Ansprechpartner

  • Lieferanschrift, wenn diese von der Rechnungsanschrift abweicht

  • Rechnungsdatum, -nummer und -ort

  • Bezeichnung und Anzahl der Waren mit dazugehörigen Zolltarifnummern und jeweiligen Werten

  • Warenwert (mit Währungsangabe)

  • Lieferkondition/Frankatur

  • Paketnummer(n)

  • Gewicht (brutto/netto)

  • Ursprungserklärung (bei Sendungswert über 6.000 € muss der Exporteur in der UE seine REXNummer angeben)

  • Firmenstempel, Unterschrift und Name in Klarschrift

Besondere Einigungen

Besondere Einigung der EU und Großbritannien

Seit dem 1. Januar 2022 gilt für den Warenversand aus und nach Großbritannien eine Einigung, die am 27. April 2021 von dem Europaparlament verabschiedet worden ist. Das Abkommen sieht eine Vorzugsbehandlung von Waren aus Großbritannien vor, sodass alle Waren mit Ursprung in Großbritannien bei der Einfuhr in die EU steuerfrei sind. Nicht alle Waren aus Großbritannien können in die Europäische Union zollfrei eingeführt werden, sondern nur jene, die den im Abkommen festgelegten Ursprungsregeln entsprechen. Diese Ursprungsregeln basieren auf einen bestimmten Verarbeitungsgrad, der in Großbritannien erfolgt sein muss.

Wie wird bescheinigt, dass die versandte Ware aus der EU oder Großbritannien stammt und somit zollfrei abgefertigt werden kann?

Versender, die Waren mit Ursprung EU/Großbritannien nach Großbritannien versenden und von einer zollfreien Abfertigung profitieren wollen, müssen auf der Handelsrechnung eine Ursprungserklärung andrucken.

Wie muss die Ursprungserklärung formuliert werden?

Die Ursprungserklärung muss im Original (mit Klarschrift und Firmenstempel) unterschrieben werden, wenn der Ausführer kein „ermächtigter Ausführer” ist (also vom Hauptzollamt eine Bewilligung zur vereinfachten Warenausfuhr erhalten hat) oder kann auch digital mit der Zulassungsnummer als “ermächtigter Ausführer” ausgestellt werden.

In der Regel wird dafür folgender Aufbau benutzt:

 

Usprungserklaerung nach Grossbritannien

Versand nach Nordirland – immer noch in der Europäischen Zollunion

Im Gegensatz zu den anderen Landesteilen Großbritanniens verbleibt Nordirland in der europäischen Zollunion. Die Erstellung von Zolldokumenten, die Registrierung von Zolldaten und die Zollabfertigung sind nicht erforderlich; somit fallen für Versender sowie für Empfänger keine zusätzlichen Kosten für Verzollung und Steuern an.

Für Pakete, die nach Nordirland versendet werden, sind in Ihrem Versandsystem also weiterhin die gewohnten Paketdaten zu übermitteln.

“Das im Austrittsabkommens festgeschriebene Nordirland-Protokoll legt fest, dass Nordirland Teil des britischen Zollgebiets bleibt, aber alle relevanten Binnenmarktregeln der EU in Nordirland Anwendung finden sowie der EU-Zollkodex angewandt wird. Dies bedeutet, dass Nordirland zwar zum Zollgebiet GBRs gehört, aber zollrechtlich so behandelt wird, als ob es zum Zollgebiet der Union gehören würde.”

Quelle: zoll.de

Die CE-Kennzeichnung wird noch bis Ende 2022 benutzt

Ursprünglich sollte die CE-Kennzeichnung ab dem 1. Januar 2022 vollständig durch das neue UKCA-Label ersetzt werden. Dieser Zeitraum wurde jedoch um ein Jahr verlängert. Daher gilt die Übergangsfrist für die Verwendung der CE-Kennzeichnung bis zum 31. Dezember 2022; diese kann verwendet werden, solange die europäischen und die britischen Produktvorschriften identisch sind. Ab 1. Januar 2023 muss dann aber verpflichtend die UKCA-Kennzeichnung angebracht werden.

“CE-Kennzeichnung wurde vorrangig geschaffen, um den freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Gemeinschaft (EU) zu gewährleisten.”

Quelle: Industrie- und Handelskammer (IHK)

 

 

Wareneinschränkungen

Neue Wareneinschränkungen beim Versand nach Großbritannien

Bestimmte Warenarten dürfen nicht international transportiert werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Zielland Mitglied der Europäischen Union ist. Für Länder außerhalb der EU gibt es jedoch umfangreichere Einschränkungen als für EU-Länder. Da sich der Status des Vereinigten Königreichs mit dem Brexit geändert hat, wurden Händlern neue Beschränkungen auferlegt.

Wareneinschränkungen, die für EU-Länder und Nicht-EU-Länder gleichermaßen gelten:

 

  • Arznei- und Betäubungsmittel:Keine allgemeinen Einschränkungen, allerdings vom Postversand ausgeschlossen

  • Dual-Use-Güter: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil, als auch militärisch) unterliegen bestimmten Genehmigungsverfahren

  • Kulturgüter: Handelbar unter Beachtung spezieller Kulturschutzvorschriften, unter Umständen von Ausfuhrverboten betroffen

  • Explosive Stoffe: Spezielle Versand- und Transportvorschriften sind zu beachten

  • Waffen und Munition: Durch Waffengesetze reguliert

Zusätzliche Einschränkungen für Länder außerhalb der EU:

  • Artenschutz: Beschränkter Handel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten

  • Rohdiamanten: Handel wird streng reguliert

  • Folterwerkzeuge: Güter, die zur Hinrichtung oder Folter benutzt werden können sind vom Handel ausgeschlossen oder benötigen eine Genehmigung

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